Ob Schaden oder Gefahrstoff:
Schnelles Handeln ist angeraten
Bei der Sanierung bestehender Untergründe werden zwei grundsätzliche Bereiche unterschieden:
- die sinnvolle Sanierung bei Schäden
- die vorgeschriebene Sanierung bei Gefahrstoffbelastung
In vielen Unternehmen wird eine unliebsame Bodensanierung aufgeschoben, weil sie als vermeidbarer Kostenfaktor gilt. Dies ist in den meisten Fällen keine gute Idee. Schadhafte Böden verursachen im laufenden Betrieb Mehrkosten durch einen erhöhten Verschleiß am Inventar. Zudem gefährden Schäden die Sicherheit der Mitarbeiter. Die Investition in eine Sanierung wird sich deshalb in den meisten Fällen schnell amortisieren und mittelfristig sogar finanziell positiv auswirken. Eine Sanierung im Rahmen einer möglichen Belastung durch Gefahrstoffe wie z. B. Asbest ist gesetzlich vorgeschrieben und unabdingbar. Hier ist die Sanierung kein Kann; sondern unbedingtes Muss.
Welche Art der Sanierung in Ihrem Unternehmen auch angeraten bzw. notwendig ist: Wir analysieren Ihren Bedarf, beraten Sie ausführlich – und finden die perfekte Lösung.
Wann sanieren?
- anstehende Nutzungsänderung, Anpassung der Böden
- Sanierungen im Rahmen von Umbaumaßnahmen und Betriebserweiterungen
- Beseitigung von „Flickenteppichen“– schadhaften Stellen im Boden
- Alters- oder mechanischer Verschleiß durch besondere Belastung
- potentiell gefahrstoffbelastete Böden analysieren lassen
- Sanierung bei Belastung umgehend planen und durchführen lassen
Wie sanieren?
- fachkundige Sanierungs-Analyse führt zur preiswertesten Lösung
- Einsatz einer hochwertigen, kunstharz-gebundenen Mörtel- u. Spachtelmasse
- nur wenn notwendig, wird der Bodenaufbau neu hergestellt
- Minimierung der Stillstandszeiten auch durch Overnight-Sanierung
- anerkanntes Verfahren für den Rückbau asbesthaltiger Estriche
- gefahrloses Entfernen kontaminierter Böden und Klebstoffe nur durch Experten